Die Antworten zu unseren Fragen sind in rot makiert.
Sehr geehrter Herr Schneeweiß,
mit Ihrer E-Mail vom 10.06.2020 erbeten Sie Antworten auf mehrere Fragestellungen, welche mit der Corona-Pandemie zusammenhängen. Diese beantworte ich Ihnen wie folgt:
– Haben Sie beim Gesundheitsamt die gleiche Position wie jahrelang Herr Doktor Wolfgang Wodarg? Kennen Sie ihn?
– Stellt Covid-19 eine große Gefahr für den Kreis Recklinghausen dar?
Die Corona-Pandemie betrifft den Kreis Recklinghausen, wie auch das Land Nordrhein-Westfalen, die Bundesrepublik Deutschland sowie viele weitere Staaten der Welt. Die Gefahren, welche von dem Virus ausgehen, werden durch anerkannte Stellen bewertet, woraus sich Handlungsempfehlungen und gesetzliche Regelungen ergeben. Das Gesundheitsamt folgt diesen Regelungen und Empfehlungen entsprechend der örtlichen Lage.
Bei den Verstorbenen im Kreis Recklinghausen, insbesondere bei dem Verstorbenen in Herten, haben Sie nähere Informationen woran der COVID-19-Patient gestorben ist?
Hatte er eine Vorerkrankung?
Die aktuellen Fallzahlen der Todesfälle, welche im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, können Sie der Internetseite des Kreises Recklinghausen – www.kreis-re.de entnehmen. Nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts werden in der Coronastatistik „an” und „mit” Corona Verstorbene gezählt.
Werden im Kreis Recklinghausen, die Covid-19 Verstorbenen eingehend untersucht bzw. obduziert oder wird vorausgesetzt, dass sie an Covid-19 verstorben sind?
Auch Personen die an COVID-19 verstorben sind, werden in der vorgenannten Übersicht erfasst.
Haben Sie die Befugnisse die Covid-19 Maßnahmen zu mildem? Ein Beispiel wäre, die Maskenpflicht für den Kreis Recklinghausen abzuschaffen.
Sind eigenständige Gutachten möglich?
Oder müssen Sie allen Bundes- und Landesvorgaben ausführen ohne eigenes Ermessen?
Beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wie auch dem Infektionsschutz handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Gemäß§ 16 der CoronaSchVO können im konkreten Einzelfall zur konkreten Gefahrenabwehr von der Verordnung abweichende Regelungen getroffen werden. Durch Allgemeinverfügungen können allerdings keine der CoronaSchVO widersprechenden Regelungen angeordnet werden.
Welche Berücksichtigung finden die Messfehler im PCR-Test in Ihren Beurteilungen? Nach unseren Recherchen gibt es ja rege Zweifel an der Sicherheit des Tests. Die Aussagefähigkeit des Tests wurde bereits mehrfach widerlegt.
Siehe Antwort zu Frage 1 bzw. 2.
Bezüglich veröffentlichter Berichte, wie. z. B. über die Fleischfabrik, waren die Menschen dort wirklich krank oder nur infiziert? Mussten Menschen davon beatmet werden oder starke Medikamente nehmen?
Zum Ausbruchsgeschehen bei der Firma Westfleisch wurde ein eigener Krisenstab installiert, welcher das Infektionsgeschehen beobachtet und bewertet hat. Zu den Ergebnissen der Testungen verweise ich auf die Pressemitteilungen sowie die allgemeinen Corona-Informationen, welche über die Internetseite des Kreises Recklinghausen -www.kreis-re.de abrufbar sind.
Welchen Einfluss haben Sie auf die Behandlung der Patienten in den Krankenhäusern? Welchen Einfluss haben Sie auf die Anzahl der Reservebetten?
Zu Behandlungsfragen und Bettenzahlen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Einrichtungen bzw. deren Träger.
Können Sie uns einen Tipp geben, was wir aus unserer Sicht als Partei fordern können?
Politik-und Rechtsberatungen sind den dafür zuständigen Stellen vorbehalten
(Rechtsberatungsgesetz), weshalb ich Ihnen hierzu keine Informationen erteilen kann. Politikberatung durch die Kreisverwaltung findet keinesfalls statt.
Was können aus Ihrer Sicht realistische Forderungen für uns sein (natürlich mit Bundes-, Landes-und Kommunalgesetzen vereinbar)?
S.o.
Mit freundlichen Grüßen
Süberkrüb
Kreis Recklinghausen – Der Landrat
Die Antworten des Landrats sind leider nur hohle Phrasen und tragen nicht zur Klärung der Fragen bei. Offensichtlich wird hier die Verantwortung weg-delegiert und mit vielen Worten nichts gesagt. Leider trägt das nicht zur Vertrauensbildung bei: Ich bitte dringend um Aufklärung durch die zuständigen Amtsärzt*innen, da die Maßnahmen tief in unser aller Alltagsleben eingreifen und zur Einschränkung der Bürgerrechte führen. Außerdem führen falsch-positive Testergebnisse durch Quarantänemaßnahmen zu Stigmatisierung, Ausgrenzung von Bürger*innen und deren Kindern, Einkommensminderung bis hin zu Existenzverlust.
Gefragt wird Frau Doktor Wüllmann, und die Antwort kommt vom Landrat. Das ist aber aus meiner Sicht keine Antwort, sondern ein Text, der von irgendeinem Praktikanten zusammengestellt wurde, der irgendwas von der Webseite kopiert hat. Antworten auf die Fragen sind das nicht.